• Preise von BRITZE ÜBERSETZUNGEN für die angegebenen Sprachen

Leistung

Berechnung in €
1. Übersetzungen:  
pro Zeile Zieltext (55 Anschläge) 1,15

oder alternativ:                        pro Wort Quelltext

0,18
   

2. Korrekturen / Kurzzusammenfassungen:

 
je angefangene Arbeitsstunde (à 60 min) 45,00
   

3. Mindestgebühr pro Auftrag:

15,00

 Für Buchübersetzungen, Agenturen und Großkunden gelten ermäßigte Preise.

 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von BRITZE ÜBERSETZUNGEN 

a) Bestellung
Jede Bestellung bedarf der Schriftform unter Angabe der vollständigen Geschäftsadresse des Bestellers; entweder per Brief, Fax oder E-Mail.
 
b) Bestellungsannahme
Jede angenommene Bestellung wird schriftlich (per Brief oder E-Mail) unter Angabe des Liefertermins und der getroffenen Vereinbarungen bestätigt.
 
c) Lieferformat
Das Format der Übersetzungen richtet sich grundsätzlich nach dem Ursprungstext. In der Regel werden die Texte mit den Programmen des  MS-Office-Pakets bearbeitet. Nicht elektronisch angelieferte Texte werden als WORD-Datei geliefert. Sollen die Texte in anderen Programmen bearbeitet werden, muss vom Kunden hierfür eine Programmversion zur Verfügung gestellt werden.
   
d) Liefertermin
Sollten vor der Lieferung unerwartet Schwierigkeiten auftreten, wird der Kunde sofort davon in Kenntnis gesetzt. Eine rechtzeitige Benachrichtigung des Kunden entbindet BRITZE ÜBERSETZUNGEN
von der strikten Einhaltung des Liefertermins. In Streitfällen ist vom Kunden der bis zu diesem Zeitpunkt (Benachrichtigungsabsendung) entstandene Aufwand zu erstatten.
 
e) Reklamationen
Berechtigte Reklamationen werden kostenfrei nachgearbeitet. Nachträge werden ab 30 Minuten Aufwand normal berechnet.
Für Fehler, die auf mangelnde Information seitens des Kunden zurückgehen, kann keine Haftung übernommen werden. Betriebs- und institutionsspezifische Terminologien müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten wird in die allgemein übliche Standardsprache übersetzt.
 
f) Zahlungsbedingungen
Die Begleichung offener Rechnungen hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. 
 
g) Erfüllungsort für beide Seiten und Gerichtsstand
ist Bonn am Rhein, soweit nicht anders vereinbart.